Verfassungsgerichtshof B1349/11

B1349/11Verfassungsgericht28.02.2012

Regest

Dienstrecht, Versetzung, Dienstzuteilung, Post- und Telegraphenverwaltung, Feststellungsbescheid, Devolution, Auslegung eines Antrages

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1349/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2012

Spruch

I. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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