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V25/11; (V25/11-10)•Verfassungsgerichtshof V25/11; (V25/11-10)
V25/11; (V25/11-10)Verfassungsgericht27.02.2012
Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung, Verordnungserlassung
I. Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft
Innsbruck vom 24. Mai 2007, Z4-767-2-3-2006, war, soweit auf der L32 Aldranser Straße von km 2,920 bis km 3,850 eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h verfügt wurde, gesetzwidrig.
II. Die Tiroler Landesregierung ist zur
unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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