Verfassungsgerichtshof B15/12

B15/12Verfassungsgericht23.02.2012

Regest

VfGH / Wirkung aufschiebende

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B15/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.2012

Spruch

Dem in der Beschwerdesache der

G W V Aktiengesellschaft, ..., vertreten durch die

E H Rechtsanwalts GmbH, ..., gegen den Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 25. November 2011, Z ..., gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 und 4 VfGG Folge gegeben.

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