Verfassungsgerichtshof B37/12

B37/12Verfassungsgericht19.01.2012

Regest

VfGH / Wirkung aufschiebende

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B37/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.01.2012

Spruch

Dem in der Beschwerdesache des 1. R S, ..., der

2. P S, ..., 3. H J-S, ..., und 4. A A, ..., alle vertreten durch K W Rechtsanwälte GmbH, ..., gegen den an die

S Gesellschaft m.b.H. Co KG, ..., ergangenen Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Salzburg, vom 28. Juli 2011, Z ..., gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 und 4 VfGG keine Folge gegeben.

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