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B1295/10•Verfassungsgerichtshof B1295/10
B1295/10Verfassungsgericht15.12.2011
Verfahrensdauer überlange, Entscheidung in angemessener Zeit, Ausländerbeschäftigung, Verwaltungsstrafrecht, Strafbemessung, VfGH / Kosten
I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist verletzt worden.
Der Bescheid wird im Strafausspruch und im Kostenausspruch aufgehoben.
II. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
Insoweit wird die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
III. Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 1.420,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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