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U760/11 ua•Verfassungsgerichtshof U760/11 ua
U760/11 uaVerfassungsgericht15.12.2011
Asylrecht, Privat- und Familienleben, VfGH / Kosten
I.1. Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtene Entscheidung, soweit damit ihre Beschwerden gegen die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet abgewiesen werden, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.
Die angefochtene Entscheidung wird insoweit aufgehoben.
2. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.000,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
II. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
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