Verfassungsgerichtshof B1147/11

B1147/11Verfassungsgericht14.12.2011

Regest

VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, VfGH / Beteiligter

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1147/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.2011

Spruch

I. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

II. Das Land Oberösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.860,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.