Verfassungsgerichtshof B1149/10 ua

B1149/10 uaVerfassungsgericht13.12.2011

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1149/10 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.2011

Spruch

I. Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

II. Der Bund (Bundesminister für Wissenschaft und Forschung) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit jeweils € 2.620,- (somit insgesamt € 31.440,-) bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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