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U1907/10•Verfassungsgerichtshof U1907/10
U1907/10Verfassungsgericht13.12.2011
Asylrecht, EU-Recht Richtlinie, Auslegung gemeinschaftsrechtskonforme
I. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen zu ersetzen.
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