Verfassungsgerichtshof G175/10

G175/10Verfassungsgericht21.09.2011

Regest

Wertpapierrecht, Gesellschaftsrecht, Rechtsschutz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G175/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.2011

Spruch

I. Die Wortfolge

", und

2. entweder

a) bei einer der beteiligten Gesellschaften, sei es auch nur gemeinsam, insgesamt jeweils über mindestens eins vom Hundert des Grundkapitals oder über Aktien im anteiligen Betrag von mindestens 70 000 Euro oder

b) gemeinsam über alle Aktien verfügen, für die die Voraussetzungen gemäß Z1 erfüllt sind"

in §225c Abs3 des Bundesgesetzes vom 31. März 1965 über Aktiengesellschaften (Aktiengesetz 1965), BGBl. Nr. 98 idF BGBl. I Nr. 71/2009, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

II. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

III. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

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