Verfassungsgerichtshof A11/10

A11/10Verfassungsgericht20.09.2011

Regest

VfGH / Klagen, Staatshaftung, Wertpapierrecht, EU-Recht Richtlinie, Zivilprozess, VfGH / Formerfordernisse

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A11/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.2011

Spruch

I. Die Klage wird zurückgewiesen.

II. Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird abgewiesen.

III. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die Prozesskosten in Höhe von € 2.872,02 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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