Verfassungsgerichtshof B924/11

B924/11Verfassungsgericht20.09.2011

Regest

Polizei, Sicherheitspolizei, Bescheidbegründung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B924/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.2011

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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