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V75/11•Verfassungsgerichtshof V75/11
V75/11Verfassungsgericht20.09.2011
Dienstrecht, Disziplinarrecht, Verordnung, Kundmachung, VfGH / Verwerfungsumfang, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Anlassverfahren
I. Die Verordnung "Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2009 ab 1. Jänner 2009" der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres war gesetzwidrig.
II. Die Bundesministerin für Inneres ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
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