Verfassungsgerichtshof B742/11

B742/11Verfassungsgericht19.09.2011

Regest

Umweltschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Eisenbahnrecht, Verwaltungsgerichtshof Zuständigkeit, EU-Recht, EU-Recht Richtlinie, Rechtsschutz, civil rights, Tribunal, Auslegung, Behördenzuständigkeit, Verwaltungsverfahren, Wiedereinsetzung, Instanzenzug, Bindung (der Verwaltungsbehörden an VwGH)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B742/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.2011

Spruch

I. Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Der Bund (Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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