Verfassungsgerichtshof B854/11

B854/11Verfassungsgericht19.09.2011

Regest

VfGH / Zurücknahme, Verwaltungsverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B854/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.2011

Spruch

I. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

II. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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