Verfassungsgerichtshof B822/11

B822/11Verfassungsgericht10.08.2011

Regest

VfGH / Wirkung aufschiebende

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B822/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.08.2011

Spruch

Dem in der Beschwerdesache der M GmbH, ..., vertreten durch die G-F Rechtsanwälte GmbH, ..., gegen den mündlich verkündeten Bescheid der Unabhängigen Heilmittelkommission vom 30. Juni 2011, Z ..., gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 und 4 VfGG keine Folge gegeben.

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