Verfassungsgerichtshof B793/11

B793/11Verfassungsgericht05.07.2011

Regest

VfGH / Wirkung aufschiebende

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B793/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.07.2011

Spruch

Dem in der Beschwerdesache des MR Dr. W G, ..., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. T F, ..., gegen den Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, vom 16. Mai 2011, Z ..., gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 und 4 VfGG Folge gegeben.

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