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A8/10•Verfassungsgerichtshof A8/10
A8/10Verfassungsgericht30.06.2011
VfGH / Klagen, Zivilrecht, Bereicherung, Exekutionsrecht, Verwaltungsverfahren, Zustellung, Verwaltungsstrafrecht, Verjährung
I. Das Klagebegehren, das Land Steiermark sei schuldig, der klagenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters den Betrag von € 607,30 s.A. binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen, wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat dem Land Steiermark Kosten in der Höhe von € 306,50 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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