Verfassungsgerichtshof A8/10

A8/10Verfassungsgericht30.06.2011

Regest

VfGH / Klagen, Zivilrecht, Bereicherung, Exekutionsrecht, Verwaltungsverfahren, Zustellung, Verwaltungsstrafrecht, Verjährung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A8/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2011

Spruch

I. Das Klagebegehren, das Land Steiermark sei schuldig, der klagenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters den Betrag von € 607,30 s.A. binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen, wird abgewiesen.

II. Der Kläger hat dem Land Steiermark Kosten in der Höhe von € 306,50 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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