Verfassungsgerichtshof B1649/10 ua

B1649/10 uaVerfassungsgericht30.06.2011

Regest

VfGH / Berichtigung, VfGH / Fristen, Beschwerdefrist

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1649/10 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2011

Spruch

I. Der Spruchpunkt I. des Beschlusses des Verfassungsgerichtshofes vom 10. März 2011, B1649-1651/10-3, betreffend den Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Graz, vom 11. Oktober 2010, Z RV/0768-W/10, wird aufgehoben.

II. Die Behandlung der Beschwerde wird insoweit abgelehnt.

III. Die Beschwerde wird insoweit dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

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