Verfassungsgerichtshof B1481/10

B1481/10Verfassungsgericht29.06.2011

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1481/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.2011

Spruch

I. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Das Land Kärnten ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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