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U1533/10 ua•Verfassungsgerichtshof U1533/10 ua
U1533/10 uaVerfassungsgericht29.06.2011
Asylrecht, Ausweisung, Ermittlungsverfahren, Bescheidbegründung, res iudicata, Rechtskraft
I. Die Beschwerdeführerinnen sind durch die angefochtenen Entscheidungen in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Entscheidungen werden aufgehoben.
II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.640,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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