Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
F1/11; G7/11•Verfassungsgerichtshof F1/11; G7/11
F1/11; G7/11Verfassungsgericht29.06.2011
Pflegegeld, Kompetenz Bund - Länder Pflegegeld, Vereinbarungen nach Art15a B-VG, VfGH / Prüfungsumfang
I. Der Antrag der Vorarlberger Landesregierung auf Aufhebung der Wortfolgen "Stufe 1: für Personen, deren Pflegebedarf nach Abs1 durchschnittlich mehr als 60 Stunden monatlich beträgt;" und ": für Personen, deren Pflegebedarf nach Abs1 durchschnittlich mehr als 85 Stunden monatlich beträgt" in §4 Abs2 des Bundespflegegeldgesetzes, BGBl. Nr. 110/1993, in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, wird abgewiesen.
Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.
II. Der Antrag der Vorarlberger Landesregierung auf Feststellung, dass der Bund seine aus Art1 Abs1, Art1 Abs4, Art2 Abs2, Art15 und Art16 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen, BGBl. Nr. 866/1993, resultierenden Verpflichtungen nicht erfüllt hat, wird abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.