Verfassungsgerichtshof U108/11

U108/11Verfassungsgericht29.06.2011

Regest

Asylrecht, Ausweisung, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U108/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.2011

Spruch

I. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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