Verfassungsgerichtshof B2002/08

B2002/08Verfassungsgericht21.06.2011

Regest

Ziviltechniker Kammer, Disziplinarrecht, Verhandlung mündliche, VfGH / Anlassfall, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2002/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.2011

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch den

angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen.

III.Die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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