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B2002/08•Verfassungsgerichtshof B2002/08
B2002/08Verfassungsgericht21.06.2011
Ziviltechniker Kammer, Disziplinarrecht, Verhandlung mündliche, VfGH / Anlassfall, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Kosten
I.Der Beschwerdeführer ist durch den
angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerde wird abgewiesen.
III.Die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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