Verfassungsgerichtshof B303/11 ua

B303/11 uaVerfassungsgericht20.06.2011

Regest

VfGH / Anlassfall, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Aufhebung Wirkung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B303/11 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.2011

Spruch

I. Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

II. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.640,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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