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B1043/10 ua•Verfassungsgerichtshof B1043/10 ua
B1043/10 uaVerfassungsgericht15.06.2011
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Asylrecht, Unabhängiger Verwaltungssenat, Behördenzuständigkeit, Verwaltungsgerichtshof, Säumnisbeschwerde, VfGH / Kosten
I. Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide, soweit diese die Durchsuchung der mitgeführten Behältnisse und die erkennungsdienstliche Behandlung für rechtmäßig erklären, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Die Bescheide werden insoweit aufgehoben.
II. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 5.580,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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