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U2460/10 ua•Verfassungsgerichtshof U2460/10 ua
U2460/10 uaVerfassungsgericht10.06.2011
Asylrecht, Ausweisung, Ermittlungsverfahren, Bescheidbegründung, Privat- und Familienleben
I.1. Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Entscheidungen, soweit damit die Beschwerden gegen die vom Bundesasylamt verfügten Ausweisungen abgewiesen werden, in dem durch das BVG BGBl. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Entscheidungen werden insoweit aufgehoben.
2. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit jeweils € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
II. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerden abgelehnt.
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