Verfassungsgerichtshof U2503/09

U2503/09Verfassungsgericht02.05.2011

Regest

VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U2503/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.05.2011

Spruch

I. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.400,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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