Verfassungsgerichtshof B1700/10

B1700/10Verfassungsgericht02.05.2011

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Schubhaft, Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1700/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.05.2011

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit und Sicherheit (persönliche Freiheit) verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.580,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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