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U383/11 ua•Verfassungsgerichtshof U383/11 ua
U383/11 uaVerfassungsgericht02.05.2011
Asylrecht, Ausweisung, Privat- und Familienleben
I. Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.
Die Entscheidung wird im Umfang der gemäß §10 Asylgesetz 2005 erfolgten Ausweisungen aufgehoben.
II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.080,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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