Verfassungsgerichtshof B525/11

B525/11Verfassungsgericht28.04.2011

Regest

VfGH / Wirkung aufschiebende

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B525/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.2011

Spruch

Dem in der Beschwerdesache der C H, ..., vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei G, E Partner, ..., gegen den Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Feldkirch, vom 3. März 2011, Z ..., gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 und 4 VfGG Folge gegeben.

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