Verfassungsgerichtshof A6/09

A6/09Verfassungsgericht10.03.2011

Regest

Kompetenz Bund - Länder, Waffenrecht, Zivilrecht, Finanzverfassung, Finanzausgleich, Kostentragung, VfGH / Klagen, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A6/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.2011

Spruch

I. Die Klage wird zurückgewiesen.

II. Die Klägerin ist schuldig, der beklagten Partei zu Handen der Finanzprokuratur die mit € 1.715,85 bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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