Verfassungsgerichtshof B1409/10 ua

B1409/10 uaVerfassungsgericht10.03.2011

Regest

VfGH / Anlassfall, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1409/10 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.2011

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

II. Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.640,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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