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G60/10; V80/10•Verfassungsgerichtshof G60/10; V80/10
G60/10; V80/10Verfassungsgericht09.03.2011
Tierhaltung, Hunde, Determinierungsgebot, Legalitätsprinzip, Übergangsbestimmung, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, VfGH / Individualantrag, VfGH / Formerfordernisse
I. Die Anträge auf Aufhebung des §5a Abs1 und 2 des Gesetzes über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz), LGBl. für Wien Nr. 39/1987 idF LGBl. für Wien Nr. 29/2010, sowie des Wortes "American Staffordshire Terrier" in §1 der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden, LGBl. für Wien Nr. 33/2010, werden abgewiesen.
II. Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.
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