Verfassungsgerichtshof B1299/10

B1299/10Verfassungsgericht08.03.2011

Regest

VfGH / Wirkung aufschiebende

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1299/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.2011

Spruch

Dem in der Beschwerdesache des N E, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. H P, ..., gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 27. Juli 2010,

Zlen. ... und ..., gestellten Antrag, der Beschwerde die

aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 und 4 VfGG keine Folge gegeben.

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