Verfassungsgerichtshof B1239/10

B1239/10Verfassungsgericht04.03.2011

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1239/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.2011

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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