Verfassungsgerichtshof G184/10 ua

G184/10 uaVerfassungsgericht04.03.2011

Regest

Kinderbetreuungsgeld, Unterhalt, Rechtsschutz, VfGH / Anlassverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G184/10 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.2011

Spruch

I. §18 Abs1 Z1 des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, BGBl. I Nr. 103/2001, in seiner Stammfassung wird als verfassungswidrig aufgehoben.

II. Die aufgehobene Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.

III. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

IV. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

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