Verfassungsgerichtshof G150/10

G150/10Verfassungsgericht02.03.2011

Regest

Stiftungseingangssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Bewertung, VfGH / Prüfungsumfang

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G150/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.2011

Spruch

I. Der letzte Satz des §1 Abs5 des Bundesgesetzes über ein Stiftungseingangssteuergesetz, in der (Stamm)Fassung BGBl. I Nr. 85/2008, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

II. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 in Kraft.

III. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

IV. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

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