Verfassungsgerichtshof G201/10

G201/10Verfassungsgericht28.02.2011

Regest

Fremdenrecht, Aufenthaltsrecht, Rechtsstaatsprinzip, Feststellungsbescheid, Auslegung verfassungskonforme, VfGH / Anlassverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G201/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2011

Spruch

I. §44 Abs5 letzter Satz des Bundesgesetzes über die Niederlassung und den Aufenthalt in Österreich (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAG), BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. I Nr. 122/2009, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

II. Die aufgehobene Bestimmung ist in allen am 28. Februar 2011 anhängigen Verfahren nicht mehr anzuwenden.

III. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

IV. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.