Verfassungsgerichtshof A13/09

A13/09Verfassungsgericht26.02.2011

Regest

Krankenanstalten, klinischer Mehraufwand, Hochschulen, Finanzverfassung, Finanzausgleich, Pflegegebühren, VfGH / Klagen, Invalidation

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A13/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.2011

Spruch

Das Klagebegehren besteht dem Grunde nach zu Recht.

Die Entscheidung über die Höhe des Klagsanspruches und über die Verfahrenskosten bleibt dem Enderkenntnis vorbehalten.

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