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V76/10•Verfassungsgerichtshof V76/10
V76/10Verfassungsgericht24.02.2011
Kinderbetreuungsgeld, Karenzgeld, Übergangsbestimmung, VfGH / Anlassverfahren
I. Die Wortfolge "und gilt für Geburten nach dem 31. Dezember 2001" in §4 der Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen, mit der Kriterien für Härtefälle nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz festgelegt werden (KBGG-Härtefälle-Verordnung), BGBl. II Nr. 405/2001, idF BGBl. II Nr. 91/2004 wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II. Die aufgehobene Wortfolge ist nicht mehr anzuwenden.
III. Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
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