Verfassungsgerichtshof B970/10

B970/10Verfassungsgericht21.02.2011

Regest

Hochschulen, VfGH / Legitimation, Wahlen, Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B970/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.2011

Spruch

I. Die Behandlung der Beschwerde wird, soweit sie die erstbeschwerdeführende Partei betrifft, abgelehnt.

II. Die Beschwerde wird, soweit sie die erstbeschwerdeführende Partei betrifft, dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

III. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

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