Verfassungsgerichtshof B233/11

B233/11Verfassungsgericht11.02.2011

Regest

VfGH / Wirkung aufschiebende

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B233/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.02.2011

Spruch

Dem in der Beschwerdesache des T T-D, ..., vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. P V und Mag. P G, ..., gegen den Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Salzburg, vom 23. Dezember 2010, Z ..., gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 und 4 VfGG keine Folge gegeben.

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