Verfassungsgerichtshof B1740/10

B1740/10Verfassungsgericht17.01.2011

Regest

VfGH / Wirkung aufschiebende

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1740/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.2011

Spruch

Dem in der Beschwerdesache der H KG, ..., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. B G, ..., gegen den Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, vom 4. November 2010, Z ..., gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 und 4 VfGG keine Folge gegeben.

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