Verfassungsgerichtshof U2970/09

U2970/09Verfassungsgericht15.12.2010

Regest

Asylrecht, Asylgerichtshof, Behördenzuständigkeit, Bescheiderlassung, Zustellung, Zustellungsbevollmächtigter, VfGH / Prüfungsmaßstab, Bindung (der Verwaltungsbehörden an AsylGH), Bindung (des VfGH an AsylGH), VfGH / Bindung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U2970/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2010

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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