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G151/10 ua•Verfassungsgerichtshof G151/10 ua
G151/10 uaVerfassungsgericht15.12.2010
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Individualantrag, Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafvollzug
I. Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird, soweit er zur Einbringung eines Individualantrages auf Aufhebung der Bestimmung des §302 Strafgesetzbuch gestellt wurde, zurückgewiesen.
II. Im Übrigen wird der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe abgewiesen.
III. Der Antrag auf Abtretung des Verfahrenshilfeantrages an den Verwaltungsgerichtshof wird zurückgewiesen.
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