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U474/10 ua•Verfassungsgerichtshof U474/10 ua
U474/10 uaVerfassungsgericht15.12.2010
Asylrecht, Asylgerichtshof, Bescheid verfahrensrechtlicher, Rechtsschutz, EU-Recht Richtlinie, Auslegung gemeinschaftsrechtskonforme, Bescheid Trennbarkeit
Die Beschwerdeführer sind durch die bekämpften Entscheidungen des Asylgerichtshofes im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Die Entscheidungen werden aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.760,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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