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U870/10•Verfassungsgerichtshof U870/10
U870/10Verfassungsgericht15.12.2010
Asylrecht, Asylgerichtshof, Bescheid verfahrensrechtlicher, Rechtsschutz, EU-Recht Richtlinie, Auslegung gemeinschaftsrechtskonforme, Bescheid Trennbarkeit
Der Beschwerdeführer ist durch die bekämpfte Entscheidung des Asylgerichtshofes im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Die Entscheidung wird hinsichtlich der Spruchpunkte I und IV aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt, soweit sie sich gegen die Zurückweisung des Antrages auf aufschiebende Wirkung sowie des Antrages auf Verfahrenshilfe richtet.
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