Verfassungsgerichtshof U1858/10 ua

U1858/10 uaVerfassungsgericht15.12.2010

Regest

Asylrecht, Fremdenrecht, Ausweisung, Bescheidbegründung, Rechtsstaatsprinzip, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U1858/10 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2010

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Entscheidungen in dem durch das Bundesverfassungsgesetz zur Durchführung des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung, BGBl. Nr. 390/1973, verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Die Entscheidungen werden aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.860,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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