Verfassungsgerichtshof V39/10 ua

V39/10 uaVerfassungsgericht15.12.2010

Regest

Gleichbehandlung, Gewerberecht, Kraftfahrlinien, Tarif, Gleichheit Frau-Mann, EU-Recht Richtlinie, VfGH / Präjudizialität, Verordnungserlassung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V39/10 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2010

Spruch

I. Die Wortfolge "- das sind Männer ab dem 65. und Frauen ab dem 60. Lebensjahr -" in Punkt 9. der Anlage 1 der Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr (Kfl-Bef Bed), BGBl. II Nr. 47/2001, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 in Kraft.

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.

II. Im Übrigen wird den Anträgen keine Folge gegeben.

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